Im vorliegenden Fall hat das Arbeitsgericht Aachen (Urteil, Az.  1 Ca 1909/18) dahingehend entschieden, dass angestellten Helferinnen und Helfern im sozialen Dienst eines Altenheims das Tragen von langen, künstlichen, lackierten Finger- oder Gelnägeln im Dienst untersagt werden kann.