Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat einem Hundehalter wegen einer Bissverletzung am Kopf ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 EUR und Ersatz für Verdienstausfall in Höhe von 3.100 EUR zugesprochen.
Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat einem Hundehalter wegen einer Bissverletzung am Kopf ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 EUR und Ersatz für Verdienstausfall in Höhe von 3.100 EUR zugesprochen.