Im vorliegenden Fall verweigerte ein Soldat den Handschlag gegenüber Soldatinnen. Die Weigerung beruhe auf religiösen Gründen. Außerdem sei es seine Sache, wenn er Frauen nicht die Hand gebe. Der Soldat wurde aus dem Dienstverhältnis entlassen. Zu Recht, stellte das OVG in Rheinland-Pfalz fest.