Das Album „Sonny Black“ des Interpreten Bushido bleibt nach Ausschöpfung des Verwaltungsgerichtswegs in der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das Album „Sonny Black“ des Interpreten Bushido bleibt nach Ausschöpfung des Verwaltungsgerichtswegs in der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.