Der Kläger arbeitete am Ostersonntag für ein Unternehmen der Brot- und Backwarenindustrie und verlangt mit seiner Klage weitere Feiertagsvergütung. Der Arbeitgeber lehnte ab, da es sich um keinen gesetzlichen Feiertag handeln würde.
Der Kläger arbeitete am Ostersonntag für ein Unternehmen der Brot- und Backwarenindustrie und verlangt mit seiner Klage weitere Feiertagsvergütung. Der Arbeitgeber lehnte ab, da es sich um keinen gesetzlichen Feiertag handeln würde.