Nach Urteil des Arbeitsgerichts Köln (Az. 19 Ca 3743/18) hat eine Kellnerin, die unter anderem am Karnevalssamstag gearbeitet hat, einen Anspruch darauf, dass eine „in der Karnevalszeit“ geleistete Tätigkeit in ihrem Zeugnis steht.
Nach Urteil des Arbeitsgerichts Köln (Az. 19 Ca 3743/18) hat eine Kellnerin, die unter anderem am Karnevalssamstag gearbeitet hat, einen Anspruch darauf, dass eine „in der Karnevalszeit“ geleistete Tätigkeit in ihrem Zeugnis steht.